Larissa Brückner - Patientin

Wäre ich nur mal früher gekommen, der erste Zahnarzt dem ich mich voll anvertraue.

Im Sozialgesetzbuch V § 135 a Absatz 2 Nr. 2 ist festgelegt:

„Vertrags(zahn)ärzte, medizinische Versorgungszentren, zugelassene Krankenhäuser, Erbringer von Vorsorgeleistungen oder Rehabilitationsmaßnahmen und Einrichtungen, mit denen ein Versorgungsvertrag nach § 111a besteht, sind nach Maßgabe der §§ 126a, 136b, 137 und 137d verpflichtet, sich an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung zu beteiligen, die insbesondere zum Ziel haben, die Ergebnisqualität zu verbessern und einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln.“

Unser QM basiert auf den Richtlinien der DIN EN ISO 9001:2000 und wird ständig auf den neusten Stand gebracht.

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Zahnarztpraxis Dr. Peter Conrad Msc
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